22. September 2023

Die Bundeswehr in der Nationalen Sicherheitsstrategie

Da die Nationale Sicherheitsstrategie in großen Teilen Allgemeinpositionen beinhalten, liegt es an den einzelnen Ressorts, diese zu interpretieren und ihre konkreten Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Im Tagesbefehl des Verteidigungsministers sowie des Generalinspekteurs vom Tag nach der Veröffentlichung der Nationalen Sicherheitsstrategie heißt es dann auch sogleich: „Konkrete Ableitungen aus der Nationalen Sicherheitsstrategie für die Bundeswehr werden in den kommenden Monaten folgen.“

In den Leitlinien für die Bundeswehr benennt die Nationale Sicherheitsstrategie als Erstes die Hauptaufgabe für die deutschen Streitkräfte: „Der Kernauftrag der Bundeswehr ist die Landes- und Bündnisverteidigung, alle Aufgaben ordnen sich diesem Auftrag unter. Die hierfür notwendigen militärischen Fähigkeiten wird die Bundesregierung vorhalten und Fähigkeitslücken zügig schließen.“ Ziel sei es, unter Erfüllung der NATO-Planungsziele die Bundeswehr in den nächsten Jahren „zu einer der leistungsfähigsten konventionellen Streitkräften in Europa zu machen, die schnell und dauerhaft reaktions- und handlungsfähig ist“. Zudem werde die Bundesrepublik ihre „militärische Präsenz im Bündnisgebiet zum Schutz unserer Bündnispartner weiter ausbauen und verstetigen, auch um als militärischer Anlehnungspartner für unsere Verbündeten dienen zu können“.

Neben dem neuen Hauptauftrag, einen gewichtigen Beitrag zur konventionellen Abschreckung in Europa zu leisten, bleiben aber auch die Auslandseinsätze im Bereich des internationalen Krisenmanagements im Lastenheft der Truppe stehen. Bezogen auf die Stärkung konkreter Fähigkeiten der Truppe wird in dem Strategiepapier die Erweiterung der Cyber- und Weltraumfähigkeiten, die Entwicklung und Einführung von Zukunftsfähigkeiten wie abstandsfähige Präzisionswaffen sowie der Ausbau hochsicherer Kommunikations- und Informationssysteme genannt.

Aus diesen Leitlinien folgt für die Bundeswehr ein hoher Bedarf an neuem Material, um die vielen bestehenden Fähigkeitslücken zu schließen und durchhaltefähig zu werden. Zudem wird mit der Ankündigung einer erhöhten Präsenz im Bündnisgebiet auch die Auftragslast für die Truppe steigen. All das erfordert neben Personal, das derzeit nicht in Sicht ist, auch erhebliche finanzielle Mittel. Zumindest zu letzterem sagt die Nationale Sicherheitsstrategie: „Zunächst auch durch das neu geschaffene Sondervermögen Bundeswehr werden wir im mehrjährigen Durchschnitt unseren 2%-BIP-Beitrag zu den NATO-Fähigkeitszielen erbringen.“ Dies ist zwar eine schwächere Formulierung, als sie der Bundeskanzler noch bei seiner Zeitenwende-Rede wählte, dennoch versicherte er bei der Pressekonferenz: „Das heißt, die zwei Prozent als Planungshorizont sind natürlich mit den Entscheidungen, die wir getroffen haben, auch verbunden, und darauf – das haben der Finanzminister und ich dem Verteidigungsminister gesagt – kann die Bundeswehr ihre Planung aufbauen. Das ist das Entscheidende.“

Festzuhalten gilt jedoch: Sollte der originäre Verteidigungshaushalt, der Einzelplan 14, nicht im erforderlichen Maße ansteigen und in der Lage sein, nach der Verausgabung des Sondervermögens das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu erreichen, wird die Zeitenwende in der Bundeswehr scheitern. Denn all das neue Gerät, das durch das Sondervermögen beschafft wird und zur Erfüllung der Aufträge, die die Nationale Sicherheitsstrategie vorgibt, notwendig ist, muss auch betrieben werden. Diese Kosten, sowie erhöhten Personalkosten müssen durch den Einzelplan 14 aufgefangen werden, und dann müsste es noch zusätzlich einen Investitionsspielraum geben. Denn wie die Wehrbeauftragte, Eva Högel, in ihrem Jahresbericht vermerkt hat, besteht ein Gesamtinvestitionsbedarf von 300 Milliarden Euro bei den Streitkräften.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden.