28. März 2024

Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz beschlossen

Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz beschlossen.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 7. Juli das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) beschlossen. Damit können Vergabeverfahren für Militärausrüstung nun schneller und effizienter abgeschlossen werden, schreibt das BMVg in einer Pressemitteilung. Im Ergebnis werde das Material die Truppe jetzt früher erreichen. Das Gesetz ist zum 31. Dezember 2026 befristet.

Das geplante Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) sieht zum Beispiel folgende Verfahrenserleichterungen vor:

  • Teil- oder Fachlose sollen zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. So müssen die Vergabestellen der Bundeswehr weniger Ausschreibungen für ein Projekt erstellen und das Beschaffungsverfahren kann komprimiert werden. Es wird also insgesamt weniger Prozesse geben.
  • Beschleunigungseffekte sollen durch verbesserte Regelungen zu Rüstungskooperationen auf europäischer Ebene erzielt werden.
  • Mit neuen Regelungen können Unternehmen aus Staaten, die nicht die Sicherheitsinteressen Deutschlands teilen, von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wichtige Informationen zu den benötigten Fähigkeiten der Bundeswehr können so nicht in die Hände nicht vertrauenswürdiger Staaten gelangen.

Mit diesen wesentlichen Punkten des Gesetzes soll die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte schnell gestärkt werden. Noch vor der Sommerpause könnte das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfährt Anpassungen, die die Verfahren einfacher und schneller machen:

  •  Projekte müssen für die Vergabe nicht mehr zersplittert werden.
  • Gerichtliche Verfahren werden beschleunigt, damit Projekte nicht durch langwierige Klagen aufgehalten werden.
  • Von vorneherein wird der Sicherheit Deutschlands ein höheres Gewicht verliehen.
  • Für europäische Beschaffungen wird die Kooperation erleichtert.

Wie der parlamentarische Informationsdienst hib gemeldet hat, haben die Ampelfraktionen in einem Entschließungsantrag den Mittelstand hervorgehoben. Dort heiße es unter anderem: „Um die mittelständischen Interessen auch im Rahmen des Geltungsbereichs des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes zu wahren, soll der Auftraggeber diese Interessen weiterhin im Beschaffungsprozess vornehmlich berücksichtigen.“

Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ (20/2353)

Quelle: ES&T

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